Der Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Leutkirch e.V. ist Träger des Kindergartens Gänseblümchen in Leutkirch

ZUR HOMEPAGE


Elternschaft und Mitgliedschaft -Kindergarteneltern-

Der Beitritt zum Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Leutkirch e.V. ist für Kindergarten Eltern bindend für die Zeit in der die Kinder den Freien Waldorfkindergarten Gänseblümchen in Leutkirch besuchen.

Jeder steuert bei was er kann - auch die kleinen Dinge zählen... 

Dadurch wird die Identifikation der Eltern und damit auch der Kinder mit „ihrem“ Kindergarten erhöht.

Sie haben so die Möglichkeit vorbildhaftes, ehrenamtliches Engagement ihrer Eltern, innerhalb eines ihnen vertrauten und nachvollziehbaren Rahmens zu erleben.


satzungsauszug

Der Verein trägt den Namen Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Leutkirch e.V.

Er hat seinen Sitz in Leutkirch, Albrecht Dürer Straße 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mitgliedschaft -Kindergarteneltern-
Der Beitritt zum Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik in Leutkirch e.V. ist für Kindergarten Eltern bindend für die Zeit in der die Kinder den Freien Waldorfkindergarten Gänseblümchen in Leutkirch besuchen.
Die Mitgliedschaft kann gekündigt werden mit Austrittes des Kindes aus dem Kindergarten, jeweils zum Jahresende des aktuellen Geschäftsjahres des Vereines.
Gerne heißen wir jeden willkommen der auch nach Verlassen seines Kindes/seiner Kinder weiterhin die Arbeit des Vereins unterstützen und tragen möchte!
Mitgliedschaft -Allgemein-(Auszug aus aktueller Satzung)
Jeder volljährige Person, die die Arbeit des Vereins unterstützen und tragen will, dann Mitglied des Vereins werden auch juristische Personen können Mitglied werden die Mitgliedschaft wird erworben durch Beschluss des Vorstandes über einen Antrag der aufzunehmenden Person auf Erwerb der Mitgliedschaft. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, eine ablehnende Entscheidung zu begründen.
1. Der Verein fördert Bildung und Erziehung auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners 
2. Zu seinen Aufgaben gehören die Gründung und unterhalten Unterhaltung eines Waldorfkindergartens. Der Verein kann Träger von einem Kindergarten oder anderen sozialen oder pädagogischen Einrichtungen sein. 
3. Zu seinen Aufgaben gehört ebenfalls die Fortbildung der Erzieher und an den anderen pädagogisch interessierten Menschen sowie die Förderung dieser Bildungsaufgaben. 
4. Der Verein verfolgt weder konfessionelle noch politische Ziele. 
5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Wohlfahrts Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 
6. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
7. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Verknüpfungen begünstigt werden.

Vorstand

Auszug aus der Vereinssatzung 

1. Der Vorstand unseres Vereins besteht laut aktueller Satzung aus mindestens drei Mitgliedern und wird für zwei Jahre gewählt.

Zwei Mitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt. 

3. Dem Vorstand ob liegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. 

5. Zur Unterstützung und Beratung des Vorstands kann der Vorstand bis zu zwei Beisitzer berufen.

Der Beirat kann zu Vorstandssitzungen geladen werden.

Beirat und Vorstand geben sich auf der Grundlage dieser Satzung eine Geschäftsordnung in der die gemeinsamen und unterschiedlichen Verantwortungsbereiche und die Formen der Zusammenarbeit geregelt werden.

Die Geschäftsordnung ist allen Mitgliedern zugänglich.

6. Scheidet während der Amtsdauer eines der Mitglieder aus, so beruft der Vorstand (Paragraph 7) ein neues Mitglied, dass von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.

 

Pädagogisches Fachpersonal

Das Kollegium Des Kindergartens trägt und verantwortet die pädagogische Arbeit. Es gibt sich eine eigene Ordnung und beschließt über die von seiner Leitung.

Diese Ordnung ist dem Vorstand zugänglich.