Notbetreuung 2021


Information zur

Verlängerung der Schließzeiten im Januar 2021 und der damit  verbundenen Einrichtung einer Notbetreuung.

 

u.a. bleiben die Kindertagespflege wie auch die Kitas bis 18.01.2021, ggfs. darüber hinaus, geschlossen.

 

Es wird ab Montag, den 11. Januar 2021 eine Notbetreuung eingerichtet.

 

ECKDATEN ZUR ORIENTIERUNGSHILFE:            

Diese „neue“ Orientierungshilfe stimmt fast in allen Punkten mit der Ausarbeitung vom 16.12.20 überein. 

(Email Anlagen Elternpost Dezember)

 

Hinzugefügt wurde, dass auch Eltern, die dieses Jahr ihren Abschluss an einer Schule machen, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Des Weiteren können Studierende die Notbetreuung unter unten angegebenen Gründen in Anspruch nehmen.

  

•         Erziehungsberechtigte/Alleinerziehende müssen beide einer beruflichen Tätigkeit nachkommen und unabkömmlich sein. Studium, oder Schulabschlussjahrgang zählt auch. 

•         Erziehungsberechtigte müssen tatsächlich an der Betreuung der Kinder gehindert sein.

•         Umfang der Betreuung wie bisher

•         Betreuung vom bisherigen Personenkreis

•         möglichst kleine und konstante Gruppen. Bisherige Gruppe wünschenswert, aber kein Zwang

•         Ausschluss der Kinder wie bisher (Kontakt zu infizierten Person, Symptome etc., Rückkehr Risikogebiet)

 

 

Es ist für die Teilnahme an der Notbetreuung zu erklären, dass die Erziehungsberechtigten beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind.

Des weiteren ist die aktuelle Gesundheitserklärung abzugeben.